Lärm macht krank

LärmschutzDie never-ending-story zum Lärmaktionsplan begann mit einer EU-Richtlinie von 2002, nach der die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, schädliche Umwelteinflüsse durch so genannten Umgebungslärm zu vermeiden. Lärmminderung ist ein existentieller Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Um dies zu gewährleisten, muss seither alle fünf Jahre die Lärmbelastung einheitlich auf Karten dargestellt werden. Aus den Ergebnissen sind Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre abzuleiten. An der Notwendigkeit hat sich auch bis heute nichts verändert. Eine Fallstudie im Deutschen Ärzteblatt 2016 zeigte auf, dass ein großer Teil der Bevölkerung Lärmpegeln ausgesetzt ist, die mit einer Risikoerhöhung für einen Herzinfarkt verbunden ist. Vom Lärm besonders Betroffene sind zudem häufig sozial weniger gut gestellt und haben weniger Optionen ihre Lärmumgebung zu verändern.

Grundsätzlich sollte die Lärmbekämpfung an der Quelle erfolgen, die Packung Ohrstöpsel für jeden Bürger ist also keine Lösung. Leisere Straßen- und Schienenfahrzeuge oder ein partielles Fahrverbot (z.B. für LKWs in Wohngebieten) sind die nachhaltigste Methode, Lärm zu mindern. Die Grenzwerte können auch durch aktive Maßnahmen, wie Schallschutzwände und –wälle oder „Flüsterasphalt“, erreicht werden. Erst wenn dies ausnahmsweise nicht möglich ist, kommen bauliche Schutzmaßnahmen an den betroffenen Wohngebäuden, wie Schallschutzfenster in Frage.

Auch der Bezirk Harburg ist einer Belastung durch Lärm ausgesetzt. Die Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN-Fraktion weist für Harburg 8600 Betroffene am Tag und 9700 Betroffene nachts aus.

Was ist in 16 Jahren EU-Lärmbekämpfung in Harburg erreicht worden? Die Erfolge der Lärmaktionsplanung sehen auch in Harburg eher unspektakulär, ich möcht fast sagen lieb- und erfolglos aus. Umgesetzt wurden Tempo 30 nachts auf Straßenabschnitten der Winsener Straße und der Moorstraße. Die Meßwerte haben sich nach der Tempobeschränkung mit 67 bzw. 63,4 dbA nur geringfügig verändert. Die erwartete berechnete Differenz von 2,7 dbA wurde mit 1,4 bzw. 0,2 nicht erreicht. Die Compliance der Tempo 30-Zone bleibt fragwürdig. In der Winsener Straße geht man von Temporeduktionen von 10 km/h aus, in der Moorstraße hat sich nichts verändert. Eingeführt ist noch nicht umgesetzt.

Die Umweltbehörde hat mit den Bezirken 2018 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans begonnen. Grundlage hierfür sind die veröffentlichten Lärmkartierungen. Im ersten Quartal 2018 erfolgte eine Online-Beteiligung, bei der alle Bürger*innen angesprochen wurden.

Der Politik in Hamburg ist es in den letzten 16 Jahren nicht gelungen einen stringenten Lärmaktionsplan für einen effizienten Gesundheitsschutz der Harburger Bürger zu erreichen. Seit der Lärmkartierung vor fünf Jahren ist der Verkehrslärm nicht an einer einzigen Straße in Harburg derart gesenkt worden, dass diese aus der Lärmkartierung gestrichen werden konnte. Es muss endlich eine Lärmaktionsplanung mit den Bürger*innen entwickelt werden, die dem Standard von datenbasierter Planung, erfolgreichen Handlungen und transparenten Evaluationen zeitnah entspricht. Politische Kreisgespräche, die alle 5 Jahre einen neuen Plan beginnen werden weder den Kernfragen noch den Bürger*innen gerecht.